Zunächst vorweg: für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können. Es beträgt ab 01.01.2017 für
- den Pflegegrad 2: 689,00 €
- den Pflegegrad 3: 1298,00 €
- den Pflegegrad 4: 1612,00 €
- den Pflegegrad 5: 1995,00 €
Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.
Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Entgelt für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird. Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets (siehe oben) von den Pflegekassen übernommen. Für unsere Tagespflege betragen die Sätze ganztags ab dem 01.01.2024
bei Pflegegrad 1: 44,22 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 2: 58,64 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 3: 64,82 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 4: 73,07 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 5: 84,65 Euro pro Tag - Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: schließt die Mahlzeiten, die laufenden Kosten der Räume und die hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden. Dieser Kostenbestandteil beträgt bei unserer Tagespflege für die Unterkunft 5,85 Euro pro Tag und für die Verpflegung 9,45 Euro pro Tag in allen Pflegegraden.
- Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten) 10,25 Euro.
- Entgelt für den Fahrdienst, wenn der Transport zur Tagespflege und von dort nach Hause nicht allein oder durch Angehörige erfolgt. Auch dieser Betrag wird (anteilig) mit der Pflegekasse direkt abgerechnet.