Die Behandlungspflege, ebenfalls nur vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin verordnet, wird von den Krankenkassen ohne zeitliche Begrenzung getragen.
Solange sie dem Leistungskatalog der zuständigen Krankenversicherung entspricht (z.B.:
- Medikamentengabe
- Injektionen
- Wundversorgung
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- medizinische Einreibungen
Bei uns erbringen diese Leistungen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte.