Beratung nach SGB XI §37

Bei den Pflegeeinsätzen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Pflegeversicherung für Pflegegeldempfänger besuchen unsere examinierten Pflegekräfte gemäß der gesetzlichen Vorschrift (§ 37 Abs. 3 SGB XI) in bestimmten Zeitabständen die pflegebedürftigen Menschen und beraten pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen, damit Pflegefehler vermieden und Aufgaben vielleicht besser als bisher bewältigt werden können.